E1 – LEICHTER STAHLALTSCHROTT < 6MM
VORAUSSETZUNG:
Das Material muss frei von sichtbarem Kupfer, Zinn, Blei (und Legierungen), Schutt, sowie von Betonstahl, Beschichtungen, Teeranhaftungen, Holz, Kunststoffen und anderen Materialen sein.
ZUM BEISPIEL:
Stahlfelgen, Blechfässer, alte Formrohre aber auch Produktionsabfälle von metallverarbeitenden Betrieben...
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